KlasseMindestalterVorbesitzEinschlussFahrzeugeKlasse alt
A25 direktkein VorbesitzA1 & MKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum
von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
1
A18kein VorbesitzMKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr
als 50 cm³ o. mit einer duch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr
als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
1b
A116kein VorbesitzMKrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: a) 80 km/h für
16-17jährige und b) unbegrenzt ab 18 Jahre.
4
M16kein Vorbesitz-Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfs-motor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50cm³).4
S16kein Vorbesitz-Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften: Hubraum nicht mehr als
50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs-motoren oder maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
4
(sofern
vor dem 1.01.89 erteilt)
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