KlasseMindesalterVorbesitzEinschlussFahrzeugeKlasse alt
B18kein VorbesitzL / M / SKraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern
die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.)
BE18B-Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und dei als Kombination nicht unter B fallen.
Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache
der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
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